Behinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen und Vergünstigungen in Deutschland. Diese sollen dazu beitragen, dass sie trotz ihrer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können je nach Schwere der Beeinträchtigung kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Wenn eine Begleitperson benötigt wird, muss auch diese nichts bezahlen. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung berechtigt auch dazu, auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Eintrittspreise für Museen oder Schwimmbäder sind manchmal für schwerbehinderte Menschen günstiger. Behinderte Menschen sind außerdem in einigen Fällen von den Rundfunkgebühren befreit und müssen weniger Telefongebühren bezahlen.
Wir haben für Sie einige Hilfen zusammengestellt:
Behindertenbeauftragte
Allgemeine Informationen
- Fahrdienst
- Standorte Behindertenparkplätze
- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Adressen von Beratungs- und Hilfestellen
- Sportvereine - Behindertensport
Anträge, Vergünstigungen und Internetadressen
- Parkerleichterungskarte für behinderte Menschen
- Kriegsopferfürsorge
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Rundfunkgebührenbefreiuung
- Blindengeld
- Gehörlosenhilfe
Barrierefreie Einrichtungen
- Busse
- Loci Meursensis - Öffentliche Toiletten in Moers
- Barrierefreie städtische Räume in Moers




Stadt Moers